Aktuelle Lage

Informationen zur aktuellen Lage im Nahen Osten

Aktualisiert: 01. April 2026, 15:00 Uhr

Die Lage:

Die militärische Eskalation im Nahen Osten seit Ende Februar 2026 hat zu weitreichenden Einschränkungen im regionalen Luftraum geführt. Mehrere Staaten haben ihren Luftraum zeitweise gesperrt oder stark eingeschränkt. Airlines und Reiseveranstalter stehen in engem Austausch mit betroffenen Gästen und bieten je nach Tarif und Reisetermin flexible Umbuchungs- sowie Erstattungsregelungen an.

Wichtig für Pauschalreisende und Kreuzfahrten:

Wenn Ihre Reise betroffen ist, meldet sich der jeweilige Reiseveranstalter aktiv bei Ihnen. Eine eigenständige Recherche ist meist nicht nötig. Informationen erfolgen in der Regel per E-Mail, SMS oder telefonisch.

Hinweis: Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert. Maßgeblich sind immer die Mitteilungen der jeweiligen Airline, des zuständigen Reiseveranstalters sowie die Hinweise offizieller Behörden.

Aktuelle Informationen der Airlines und Reiseveranstalter:

Emirates
  • Flugstatus: Auch nach dem Check-in regelmäßig prüfen und Mitteilungen auf emirates.com sowie per E-Mail verfolgen.
  • Kulanzzeitraum: Für Buchungen mit Reisedatum vom 28.02. bis 30.04.2026 gelten Sonderregelungen.
  • Umbuchung: Umplanung auf alternative Verbindungen bis spätestens 15.06.2026 möglich (bei Agenturbuchung über das Reisebüro).
  • Rückerstattung: Bei Direktbuchung kann ein Refund beantragt werden, bei Buchung über Agentur über den jeweiligen Vertriebspartner.
  • Praxis: Emirates versucht betroffene Gäste auf den nächstverfügbaren Flug umzubuchen, inklusive Verbindungen via Dubai.
Etihad Airways
  • Gültigkeit: Für kommerzielle EY-Tickets (607), ausgestellt bis einschließlich 28.02.2026.
  • Betroffener Reisezeitraum: 28.02. bis 15.04.2026.
  • Umbuchung: Bei stornierten Flügen greifen die regulären Schedule-Change-Regeln; für nicht stornierte Flüge sind Kulanz-Umbuchungen bis 15.05.2026 möglich.
  • Erstattung: Bis einschließlich 15.04.2026 sind volle bzw. anteilige Rückerstattungen möglich; Gebühren und Serviceentgelte werden erlassen.
  • Hinweis: Für spätere Reisen gelten wieder die regulären Tarifbestimmungen.
Lufthansa Group / Austrian Airlines

Aufgrund der dynamischen Sicherheitslage werden Flüge in die Region weiterhin umfangreich ausgesetzt.

  • Regionale Aussetzung: Flüge in den Nahen Osten bis einschließlich 30.04.2026 ausgesetzt.
  • Dubai: Aussetzung bis einschließlich 31.05.2026
  • Tel Aviv: Aussetzung bis einschließlich 31.05.2026 (Lufthansa Cargo bis 30.04.2026)
  • Abu Dhabi: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Amman: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Beirut: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Dammam: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Riad: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Erbil: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Maskat: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Teheran: Aussetzung bis einschließlich 24.10.2026
  • Betroffen: je nach Strecke insbesondere Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, ITA Airways, Edelweiss und Lufthansa Cargo
  • Eurowings zusätzlich: Tel Aviv, Beirut und Erbil bis einschließlich 30.04.2026 sowie Dubai, Abu Dhabi und Amman bis einschließlich 24.10.2026 ausgesetzt
  • Für betroffene Fluggäste: Kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Reisetermin oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises
ANEX Tour, Bucher Reisen, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS
  • Alle Pauschalreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Katar und in den Oman sowie Reisen mit Transit über diese Länder werden bis einschließlich Anreisedatum 12.04.2026 abgesagt.
  • Kostenlose Umbuchungen zu tagesaktuellen Preisen sind für Reisen bis einschließlich 15.04.2026 möglich.
  • Umgebucht werden kann auf das Angebot aller Reisemarken sowie auch auf einen späteren Reisezeitpunkt.
  • Eine Neubewertung der Lage erfolgt ab 07.04.2026.
Coral Travel / Ferien Touristik
  • Pauschalgäste: Anreisen bis 13.04.2026 wurden abgesagt; weitere Entscheidungen erfolgen schrittweise je nach Lage.
  • Umbuchung abgesagter Reisen: Umbuchung zum aktuellen Systempreis ohne Umbuchungsgebühr möglich.
  • Nur-Hotel: Bis Anreise 13.04.2026 ist kostenfreie Stornierung auf Anfrage möglich, ab 14.04.2026 gelten AGB.
  • Transit über Golfstaaten: Bis Abreise 07.04.2026 Alternativflug gegen Aufpreis oder kostenfreie Stornierung/Umbuchung; für 08.04. bis 13.04.2026 kostenfreie Umbuchung mit Preisregel bis max. 20 % unter Ursprungsreise.
  • Abreisen ab 14.04.2026: Storno und Umbuchung gemäß AGB, laufende Neubewertung angekündigt.
DERTOUR, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen
  • Reisen in Nahostgebiete mit bestehender Reisewarnung werden bis einschließlich 15.04.2026 abgesagt.
  • Für Pauschalreisen und Hotelbuchungen in VAE, Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien mit Anreise bis 15.04.2026 sind kostenfreie Umbuchung oder Storno möglich.
  • Zusätzlich wird für Anreisen vom 16.04. bis 04.05.2026 eine kostenfreie Umbuchung auf gleichwertige Reisen angeboten.
  • Für Transit-Reisen über Doha, Abu Dhabi und Dubai gelten bis Anreise 15.04.2026 kostenfreie Umbuchungs- und Stornomöglichkeiten.
  • Auch für Transit-Reisen mit Anreise vom 16.04. bis 04.05.2026 wird eine zusätzliche kostenfreie Umbuchung angeboten.
Schauinsland-Reisen
  • Alle Reisen in die VAE und den Oman werden bis einschließlich 20.04.2026 abgesagt.
  • Auch Pauschal- und Nur-Flug-Buchungen mit Zwischenlandung in der Golfregion werden bis einschließlich Anreise 20.04.2026 abgesagt.
  • Für betroffene Buchungen sind kostenfreie Umbuchungen zum Tagespreis ohne Umbuchungsgebühr möglich.
TUI / ltur
  • Nahost-Ziele (Pauschal + Nur-Hotel): Für Anreisen vom 08.04. bis 14.04.2026 sind gebührenfreie Umbuchung und Stornierung möglich.
  • Aktive Stornierung: Bestehende Vorgänge werden nach dem 28.03.2026 (18:00 Uhr) von TUI gebührenfrei storniert; frühere Zeiträume wurden bereits verarbeitet.
  • Drehkreuzverbindungen: Für Pauschalreisen inkl. Fly & Mix gelten für Anreisen vom 08.04. bis 14.04.2026 ebenfalls gebührenfreie Umbuchungs- und Stornoregeln.
TUI Cruises / Mein Schiff
  • Mein Schiff 4: Reisen bis einschließlich Reisebeginn 11.04.2026 können nicht stattfinden.
  • Mein Schiff 5: Reisen bis einschließlich Reisebeginn 24.04.2026 können nicht stattfinden.
  • Hinweis: Betroffene Gäste werden proaktiv informiert; bei weiteren Änderungen erfolgt direkte Kontaktaufnahme.
vtours
  • Pauschalreisen bis einschließlich 15.04.2026 nach VAE, Katar und Oman werden abgesagt.
  • Für Flugreisen über diese Drehkreuze mit Abreise bis 30.04.2026 erhalten Gäste Umbuchungs- und Stornobedingungen per E-Mail.
  • Das zuständige Reisebüro wird dabei in Kopie informiert.
Kurzüberblick: Was jetzt besonders wichtig ist
  • Viele Veranstalter verlängern kostenfreie Umbuchungs- und Stornofenster bis Mitte April, teils bis Anfang Mai 2026.
  • Bei Pauschalreisen werden betroffene Gäste in der Regel aktiv kontaktiert und müssen nicht selbst sofort handeln.
  • Bei individuellen Flugbuchungen bleiben Erstattung oder Ersatzbeförderung bestehen, Ausgleichszahlungen entfallen bei außergewöhnlichen Umständen meist.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist, wenn ich nur in Dubai umsteigen wollte, zum Beispiel auf dem Weg nach Asien?

Startet Ihr Flug in Österreich oder einem anderen EU-Land, greift grundsätzlich die EU-Fluggastrechte-Verordnung, unabhängig von der Airline.

  • Anspruch besteht auf Beförderung bis zum gebuchten Endziel (nicht nur bis zum Drehkreuz).
  • Alternativ muss eine vollständige Erstattung angeboten werden.
  • Bei notwendigen Wartezeiten sind Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotel vorgesehen.
  • Zusätzliche Ausgleichszahlungen (250 bis 600 Euro) entfallen in der Regel bei außergewöhnlichen Umständen wie Luftraumsperren.
Ich habe eine Reise in die Region gebucht. Kann ich stornieren?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da sich die Lage teils stündlich verändert. Entscheidend sind Reisewarnung, Veranstalterentscheidung und Ihr konkretes Abreisedatum. Wurde Ihre Pauschalreise abgesagt, erhalten Sie in der Regel automatisch eine Erstattung oder Umbuchungsoption.

Kann ich selbst kostenfrei stornieren?

Bei Pauschalreisen kann ein kostenfreier Rücktritt möglich sein, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. Konflikte, Luftraumsperren, Sicherheitsrisiken, Reisewarnung). Bei späteren Reiseterminen ist eine Eigenstornierung oft riskant, weil immer die Lage zum konkreten Abreisezeitpunkt zählt.

Welche Rechte habe ich als Pauschalreisender?

Bei erheblicher Beeinträchtigung durch außergewöhnliche Umstände können Sie unter gesetzlichen Voraussetzungen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Häufig sagen Veranstalter betroffene Reisen selbst ab, sodass Sie nichts aktiv veranlassen müssen und ein Refund bzw. eine Umbuchungsoption angeboten bekommen.

Was passiert, wenn ich Flug und Hotel separat gebucht habe?

In diesem Fall greifen die Schutzmechanismen der Pauschalreise nicht.

  • Flug: Bei Annullierung besteht Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung/Umbuchung.
  • Hotel: Ein automatisches Rücktrittsrecht besteht nicht allein wegen Flugausfall; maßgeblich sind Rate, Bedingungen und Kulanz.
Gibt es Entschädigungszahlungen?

In der Regel nein. Pauschale Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrecht (250 bis 600 Euro) entfallen bei außergewöhnlichen Umständen wie militärischen Konflikten oder Luftraumsperren. Erstattung oder Ersatzbeförderung bleibt dennoch bestehen.

Mein Flug wurde gestrichen – wie komme ich zurück?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist Ihr Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner. Er muss die Rückbeförderung organisieren, sobald diese sicher und möglich ist. Bis zur Rückreise übernimmt der Veranstalter im Regelfall die notwendigen Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und Organisation der Rückreise. Die gesetzliche Pflicht zur Kostenübernahme ist grundsätzlich auf maximal drei Nächte begrenzt.

Was soll ich tun, wenn ich aktuell vor Ort bin?
  • Halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort.
  • Verlassen Sie Ihr Hotel nicht ohne Rücksprache, da Veranstalter Unterbringung und Rückreise meist gesammelt koordinieren.
  • Beachten Sie offizielle Sicherheitshinweise und prüfen Sie, ob Sie in der Reiseregistrierung Ihres Außenministeriums erfasst sind.
Wer bezahlt das Hotel für zusätzliche Nächte?

Ob Sie die Mehrkosten selbst tragen müssen, hängt davon ab, wie Sie gebucht haben.

  • Bei einer Pauschalreise: Der Veranstalter muss Sie grundsätzlich betreuen, dazu gehören Hotelkosten, Verpflegung, Transfers und die Organisation der Rückreise.
  • Bei individuell gebuchten Flügen: Bei EU-Airlines bzw. bei Abflug aus der EU bestehen Betreuungsansprüche; bei Nicht-EU-Airlines gelten oft nationale Regeln oder Kulanzlösungen.

Empfehlungen:

  • Informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen wie dem BMEIA Österreich, dem Auswärtigen Amt Deutschland oder dem EDA Schweiz.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Verfolgen Sie aktuelle Nachrichten sowie Hinweise Ihrer Airline und Ihres Reiseveranstalters.
  • Kontaktieren Sie zunächst Ihren Veranstalter und nehmen Sie keine vorschnelle Eigenstornierung vor.
  • Bei kurzfristiger Abreise: Prüfen Sie E-Mails, SMS, Telefon und Spam-Ordner regelmäßig.

Das sollten Sie jetzt beachten

  • Prüfen Sie Ihre E-Mails, Ihr Telefon und gegebenenfalls auch den Spam-Ordner regelmäßig.
  • Halten Sie Ihre Buchungsnummer für Rückfragen bereit.
  • Nehmen Sie keine vorschnelle Eigenstornierung vor.
  • Beachten Sie laufende Hinweise von Airline, Flughafen und Reiseveranstalter.
  • Erscheinen Sie bei Fernreisen mit ausreichend Zeit am Flughafen.

Wichtiger Hinweis

Alle Angaben auf dieser Seite wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Aufgrund der dynamischen Lage können sich Regelungen kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen der jeweiligen Airline, des Reiseveranstalters sowie der zuständigen Behörden. Marti Reisen übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit der Angaben.

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